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Informationen
für Ämter (Gesundheitsämter, Umweltämter etc.) Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR ist akkreditiert zur Probenahme und Analyse gemäß Trinkwasser-Verordnung von 2001.
Ferner ist das MIKROBIOLOGISCHE LABOR in diesem Bereich bestellte Stelle für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Die Akkreditierung umfasst
auch die Bereiche Probenahme und Analytik biologischer Arbeitsstoffe an Arbeitsplätzen und Innenräumen und die Untersuchung auf bakterielle Endotoxine. Ferner besitzt das MIKROBIOLOGISCHE LABOR Zulassungen gemäß Bundesseuchengesetz, Infektionsschutzgesetz und bzgl. Hygienetätigkeiten und Prüfungen an RLT-Anlagen (s.u.).
Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR unterstützt Sie umfassend in allen Angelegenheiten der Überwachung von Wasserqualitäten, Hygienestandards und des Infektionsschutzes sowie in Umweltfragen.
Leistungsübersicht:
• Trinkwasseranalytik gemäß TrinkwV • Arbeitsplatzanalytik bzgl. biologischer Arbeitsstoffe und
Bioaerosole • Emissions- und Immissionsmessungen • Analytik bakterieller Endotoxine • Hygiene-Inspektion gemäß VDI 6022 und DIN 1946 • Lebensmittelanalytik
Zulassungen und Akkreditierungen:
Mit Wirkung zum 26.9.2005 wurden dem Mikrobiologischen Labor Dr. J. Balfanz - Dr. M.
Lohmeyer GbR folgende Kompetenzen durch die DAP nach DIN EN ISO 17025:2005 akkreditiert:
• Probenahme und mikrobiologische Untersuchung von
Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung 2001 (Legionellenanalytik, Trinkwasser gemäß TVO, Prozesswässer) • Probenahme und Analytik biologischer Arbeitsstoffe an
Arbeitsplätzen und Innenräumen • Untersuchungen auf bakterielle Endotoxine
Zur Akkreditierung in aktueller Begutachtung:
• HPLC-Analytik: Formaldehyd, Aldehyde, Konservierungsstoffe • Konservierungsbelastungstests, Wirkstofftestungen, Agardiffusionshemmtest
• Materialprüfungen mit Bakterien und Schimmelpilzen
Zulassung gemäß Bundesseuchengesetz: Das Labor ist zugelassen gemäß § 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten bei Menschen - Bundesseuchengesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1979 (BGBl. I S. 2262; ber. BGBl. 1980 S. 151)
Zulassung gemäß Infektionsschutzgesetz: Das Labor
ist zugelassen gemäß § 44 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Zertifizierte Leistungen: Hygienetätigkeiten und
Prüfungen an RLT-Anlagen gemäß VDI-Richtlinie 6022 und DIN 1946: Hygienetätigkeiten und Prüfungen an RLT-Anlagen gemäß VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1: Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische
Anlagen Büro- und Versammlungsräume
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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