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Informationen für Berufsgenossenschaften
 
Die Sicherheit am Arbeitsplatz aus mikrobiologischer Sicht wird durch die EU-Biostoffrichtlinie und national durch die Biostoffverordnung geregelt. Diese sollen den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz bewirken.
 
Der ungewöhnliche Begriff der biologischen Arbeitsstoffe oder kurz Biostoffe meint dabei schlicht und einfach alle Stoffe biologischen Ursprungs, die am Arbeitsplatz auftreten können und nicht etwa nur die Stoffe, mit denen gearbeitet wird.

In Tierställen findet man häufig hohe Konzentrationen von Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmelpilze sowie bakterielle Endotoxine. Das gleiche gilt z.B. für Arbeitsplätze in Entsorgungs-fachbetrieben (Abfallsammlung- und Abfuhr etc.) Diese Biostoffe können die Gesundheit gefährden, daher sollte ihre Konzentration am Arbeitsplatz unbedenklich sein.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Analytik und Beratung.

Unsere Leistungen für Sie:

Arbeitsplatzanalytik bzgl. biologischer Arbeitsstoffe und
  Bioaerosole
Emissions- und Immissionsmessungen
Analytik bakterieller Endotoxine
Umsetzung der Biostoffverordnung

Hygienegutachten gemäß HACCP

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Akkreditierung nach DIN ISO 17025:2000 DAP-PL-3627.00


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Sicherheit am Arbeitsplatz - Innenräume und Arbeitsplätze sollten frei von Bakterien und Schimmelpilzen sein. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Biostoffverordnung.