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Informationen für Maler und Lackierer
 
Schimmelpilze verursachen Korrosion und andere Materialschäden. Sie können sogar ganze Bauwerke unbewohnbar machen. Darüber hinaus können sie die Gesundheit erheblich gefährden. Bei Schimmelpilzen in Gebäuden müssen zunächst die Ursachen für den Befall ermittelt werden, bevor mit der Sanierung begonnen wird. Eine Einschätzung des Schadens und die Bewertung des gesundheitlichen Risikos kann durch die Analyse von Abdruck-, Material- und Raumluftproben erfolgen. Nur durch Beseitigung der Ursachen und eine fachgerechte Bekämpfung des Schimmels kann einem erneuten Pilzbefall vorgebeugt werden. Daher sollte der Sanierungserfolg vor der abschließenden Renovierung auch mikrobiologisch überprüft werden.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten sind die Anforderungen des Arbeitsschutzes unbedingt einzuhalten, um eine gesundheitliche Gefährdung der Sanierer auszuschließen. Die Sicherheit am Arbeitsplatz aus mikrobiologischer Sicht wird durch die EU-Biostoffrichtlinie und national durch die Biostoffverordnung geregelt. Diese sollen den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Biostoffe (z.B. Schimmelpilze) am Arbeitsplatz bewirken.

Als akkreditiertes Labor für die Analyse von Biostoffen bietet Ihnen das MIKROBIOLOGISCHE LABOR eine zuverlässige Identifikation der vorhandenen Schimmelpilze. Sie erhalten von uns ferner eine quantitative und qualitative Risikobewertung. Im Falle ernstzunehmender Kontamination ermittelt das MIKROBIOLOGISCHE LABOR die Ursachen, berät über Maßnahmen zur Problemlösung und hilft über Hygienepläne und Schulungen mögliche Gefährdungen im Ansatz zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen bei der Bekämpfung von Schimmelschäden!

Unsere Dienstleistungen für Sie:
Schadstoffe in Innenräumen (Schimmelbefall)
Umsetzung der Biostoffverordnung
 

Akkreditierung nach DIN ISO 17025:2000 DAP-PL-3627.00

Infoblatt Maler und Lackierer


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Sicherheit am Arbeitsplatz - Innenräume und Arbeitsplätze sollten frei von Bakterien und Schimmelpilzen sein. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Biostoffverordnung.