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Informationen für Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen
 
Schwimmmeister und Betreiber von Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbädern, Saunen, Kur- und Wellnessbetriebe tragen tagtäglich die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlbefinden vieler Besucher.

Routinemäßig wird mehrfach am Tag die Wasserqualität nach chemischen Gesichtspunkten geprüft.

Das zentrale Risiko besteht für die Besucher jedoch in Form von Krankheitserregern, die durch Schlucken von Badewasser, über die Augen und Schleimhäute und offene Wunden aufgenommen werden. Hierbei kann es z.B. zu Erkrankungen des Magen-Darm-Bereiches kommen.

Die Überwachung der Qualität von Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern basiert auf der Grundlage von §37 Infektionsschutzgesetz.

Badebeckenwasser sollte auf Escherichia coli, coliforme Keime, auf Pseudomonas aeruginosa und auf Legionellen untersucht werden. In Thearpiebädern sollte zudem ein Nachweis auf Staphylococcus aureus erfolgen. E.coli gilt als Indikatorkeim für fäkale Verunreinigungen und coliforme Keime weisen auf eine allgemeine Verunreinigung des Wassers hin. Der Eitererreger Pseudomonas aeruginosa kann Wundinfektionen und Mittelohrentzündungen verursachen. Legionellen sind die Erreger einer schweren Lungenentzündung und können z.B. für ältere und immungeschwächte Menschen sehr gefährlich sein. Vor allem bei Aerosolbildung (z.B. in Duschen und bei Reinigungsarbeiten mit dem Hochdruckreiniger) besteht ein Infektionsrisiko mit Legionellen. Staphylococcus aureus kann Infektionen der Haut auslösen.

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Leistungsübersicht:
Wasseranalytik gemäß TrinkwV 2001
Untersuchung auf Bioaerosole
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Akkreditierung nach DIN ISO 17025:2000 DAP-PL-3627.00

Infoblatt Schwimmbäder


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Trinkwasser ist nicht steril, aber es muss frei von Krankheitserregern sein. Wir helfen Ihnen, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden.