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Trinkwasseranalytik gemäß TrinkwV (Trinkwasserverordnung) 2001
 
Im Sinne der TrinkwV 2001 muss Trinkwasser frei von Krankheitserregern sein. Für Betreiber von Wasseranlagen gelten somit strengere Regeln als im Lebensmittelbereich.

Die Betreiber von Wasseranlagen tragen damit eine besondere Verantwortung.

Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR bietet Ihnen die komplette mikrobiologische Analytik einschließlich der fachgerechten Probenahme gemäß TrinkwV von 2001 und ist entsprechend akkreditiert, sowie bestellte Stelle gemäß §19 Absatz 2 der TrinkwV 2001 für NRW und Niedersachsen. Proben dürfen seit 2001 nur noch von staatlich geprüften Stellen wie dem MIKROBIOLOGISCHEN LABOR gezogen werden.

Unsere Leistungen im einzelnen:

Analytik

Bestimmung der Gesamtkeimzahl
Untersuchung auf Legionellen
Untersuchung auf Colibakterien
Untersuchung auf intestinale Enterokokken
Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa (Eitererreger)
Untersuchung auf Clostridium perfringens

Sanierung / Beratung

Neben der fachgerechten Probenahme und Analyse beraten wir Sie gerne über mögliche Sofortmaßnahmen und Lösungsansätze im Falle einer Grenzwertüberschreitung. Darüber hinaus bieten wir Präventivmaßnahmen zur Vermeidung neuer Kontaminationen z.B. durch die Erstellung von Hygieneplänen und die entsprechende Schulung der Mitarbeiter.
 
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Akkreditierung nach DIN ISO 17025:2000 DAP-PL-3627.00

Wasseranalytik


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Trinkwasser ist nicht steril, aber es muss frei von Krankheitserregern sein. Wir helfen Ihnen, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden.