Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH


 § 1 Allgemeines

Allen Vereinbarungen, Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Abweichenden Bestimmungen des Vertragspartners in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt. Ist der Vertragspartner mit der vorstehenden Handhabung nicht einverstanden, so hat er in einem besonderen Schreiben sofort darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behält sich die Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden.

Die Begriffe Ware und Produkt schließen auch Verfahren, Leistungen, Ergebnisberichte und Gutachten mit ein.

 § 2 Angebote

Unsere Angebote sind bis zum endgültigen Vertragsabschluss freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 § 3 Bestellungen

Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen werden erst dann ganz oder teilweise verbindlich, wenn und insoweit sie schriftlich bestätigt worden sind. Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 § 4 Kostenvoranschlägen, Projektentwürfen, Zeichnungen

An Kostenvoranschlägen, Projektentwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die zu den Angeboten gehörigen Projektbeschreibungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen sind – wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird – unverzüglich zurückzugeben.

 § 5 Lieferung und Leistung

Lieferungen können auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners versichert werden. Für den Umfang der Leistung ist allein eine von beiden Vertragsparteien abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgebend. Liegt eine solche nicht vor, so ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, soweit der Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt widersprochen hat. Für den Fall der Anlieferung direkt durch die Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung von Lieferungen nach Übergabe an die Transportperson auf den Vertragspartner über. Probenahmematerial ist vor der Beprobung auf seine Eignung und Unversehrtheit zu Prüfen. Die Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH kann nachträglich keine Gewährleitung für Schäden und Ausfälle übernehmen die durch mangelhaftes Probenahmematerial entstanden sind.

 § 6 Leistungsfristen und Termine

Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und Termine beruhen auf vorausschauenden Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Mitteilungen des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Vereinbarte Fristen beginnen erst dann zu laufen, wenn unser Vertragspartner alle von ihm zuvor zu bewirkenden Mitwirkungshandlungen (siehe §7) erbracht hat.

 § 7 Mitwirkung

Unser Vertragspartner gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen (zu beschaffende Unterlagen, Bestellungen zu vereinbarten Terminen, alle erforderlichen Formalitäten, vereinbarte Anzahlungen usw.) seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für uns kostenlos erbracht werden. Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen (VDI, DIN etc.) und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Unser Vertragspartner trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben und / oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen und / oder sich verzögern. Auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises sind wir berechtigt, derartigen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

 § 8 Überschreitung der Lieferfristen

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer von Behinderungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Kriegswirren, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und uns sowie unseren Zulieferanten die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Auftraggeber – nach Setzen einer angemessenen Nachfrist – berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Leistung aus o.a. Gründen für uns unzumutbar oder unmöglich, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner daraus Schadenersatzansprüche uns gegenüber herleiten könnte. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung aufgrund eines der in Ziffer 11 genannten Umstände für uns unzumutbar wird.

  § 9 Rücktritt und Vergütung

Im Falle eines Rücktritts aus o.a. Gründen haben wir Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Teilleistungen.

 § 10 Schadenersatz

Im Falle etwaiger Überschreitungen von Liefer- und Leistungsfristen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Im kaufmännischen Verkehr haftet der Verwender nicht auf Schadenersatz, soweit der Leistungsverzug oder die Unmöglichkeit auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruht.

 § 11 Gewährleistung, Haftung

Im nicht kaufmännischen Bereich hat der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Andernfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 6 Monaten nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr hat der Käufer offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe / Ablieferung schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen nach der Entdeckung (spätestens innerhalb von 3 Monaten nach der Übergabe / Ablieferung) schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die dafür betroffenen Mängel nicht in Betracht. Solange die Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH ihren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Im nichtkaufmännischen Verkehr sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Verwender, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verwender nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in Fällen leicht fahrlässiger Verletzung nicht unwesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen begrenzt auf 500.000 €.

Höhere Haftungssummen können auf Wunsch des Vertragspartners durch einen gesonderten schriftlichen Vertrag mit der Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH vereinbart und versichert werden. Empfehlungen, die auf unseren Messergebnissen basieren, sind unverbindlich und befreien den Vertragspartner nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, es sei denn, sie sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Messergebnisse und Waren ist der Auftraggeber verantwortlich. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware frei von Patenten und anderen Schutzrechten ist. Unser Vertragspartner bleibt auch dann, wenn ihm Gewährleistungsansprüche zustehen, zur unverzüglichen Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Soweit die Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH neben anderen als Gesamtschuldner haftet, haftet sie stets nur subsidiär an letzter Stelle.

 § 12 Teilleistungen

Wir sind zur Teilleistung von in sich abgeschlossenen Teilen des Auftrags berechtigt. Der Vertragspartner ist zur Abnahme solcher Teilleistungen verpflichtet.

 § 13 Leistungserfüllung, Gefahrenübergang

Als Erfüllung unserer Leistungen und als Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gilt die Absendung der Prüfergebnisse, des Gutachtens oder sonstiger schriftlicher Mitteilungen über die ausgeführten Leistungen an die zuletzt von unserem Vertragspartner mitgeteilte Anschrift.

 § 14 Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung

Es gelten die in unserem schriftlichen Angebot angegebenen Einzelpreise. Falls in unserer Bestätigung ein Preis nicht ausdrücklich schriftlich genannt worden ist, kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung.

Zusätzlich zu allen Entgelten und Preisen wird die zum Zeitpunkt der Rechnungstellung jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben. Die Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Alle Vergütungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Skonti werden nicht gewährt. Ist ein Festpreis schriftlich vereinbart, so können wir – entsprechend des geleisteten Teils der geschuldeten Gesamtleistung – anteilig Abschlagszahlungen in Rechnung stellen. Unser Vertragspartner ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Vertragspartner seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt. Beanstandungen unserer Rechnungen sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen.

Kommt unser Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% p.a., zu berechnen, wodurch die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens nicht berührt wird. Rechnungen werden per E-Mail zugestellt und nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Gebühr in Papierform. Spätere Änderungen der Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (siehe auch §7).

 § 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen, insbesondere wegen Mängelrügen, nicht berechtigt, soweit es sich nicht um von uns schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

 § 16 Eigentumsvorbehalt

Die Weitergabe der durch die Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH erstellten Berichte, Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Planungsunterlagen, Darstellungen etc. an Dritte sowie deren Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung in jeglicher Form ist unzulässig, es sei denn, die Vertragspartner haben über eine auszugsweise Weitergabe, Darstellung oder Veröffentlichung eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes die gelieferten Waren in Besitz zu nehmen. In diesem Falle ist der Vertragspartner verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich herauszugeben. Er gestattet uns hiermit unwiderruflich ausdrücklich, das Grundstück, auf dem sich die gelieferten Waren befinden, zu betreten und die Waren an uns zu nehmen. Wir sind berechtigt, in unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren in einem Umfang herauszuverlangen, der der jeweiligen Restschuld entspricht, und zwar:

wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt ist oder

wenn der Vertragspartner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen wird oder sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Rückstand befindet.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderem Material erhalten wir automatisch Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis, und zwar im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials. Unser Vertragspartner gilt in diesem Falle als Verwahrer.

 § 17 Datenschutz

Die Daten des Auftraggebers unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und stehen der Mikrobiologisches Labor Dr. Michael Lohmeyer GmbH für die Auftragsabwicklung und zu statistischen Zwecken zur Verfügung.

 § 18 Gewährleistung bei Auslandsgeschäften

Für im Ausland befindliche Liefergegenstände beschränkt sich unsere Gewährleistung wahlweise auf die Nachbesserung, die Ersatzlieferung oder die Übernahme der Mängelbeseitigungskosten, die am Ort des Grenzüberganges der Bundesrepublik Deutschland entstehen würden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

Für alle auch mit ausländischen Geschäftskunden getätigten Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht.

 § 19 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Münster, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.

 § 20 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftige in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam werden, nicht durchführbar sein, ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden.

Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Annahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.