Prozesswasseranalytik und Überwachung industrieller Wasseraufbereitung
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, dass alle Ihre Arbeitsplätze der Biostoffverordnung entsprechen, sodass eine gesundheitliche Gefährdung Ihrer Mitarbeiter verhindert werden kann. Für Betreiber von Wasseranlagen gelten laut Trinkwasserverordnung strengere Regeln als im Lebensmittelbereich.
Eine Kontamination mit Biostoffen kann beim Menschen sensibilisierende und toxische Wirkungen hervorrufen. In Trinkwassersystemen, Luftbefeuchtern von Klimaanlagen sowie in Wasserleitungen können sich z.B. Legionellen vermehren, die vor allem für ältere und immungeschwächte Personen eine große Gefahr darstellen.
Da heutzutage aus Gründen der Energieeinsparung die zur Abtötung von Legionellen notwendigen Temperaturen in vielen Warmwasserleitungen nicht erreicht werden, ist hier eine regelmäßige Kontrolle auf Legionellenbefall und weitere hygienische Regelungen notwendig, um eine Gefährdung der Menschen zu verhindern.
Neben den gesundheitlichen Aspekten können sich mikrobielle Verunreinigungen von industriellem Prozesswasser auch negativ auf die Fertigungsprozesse und Produktqualität auswirken – so z.B. in der Auto-und Hygieneprodukte-Produktion.
Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Wasseranalytik und steht Ihnen bei der Problemlösung gerne zur Verfügung.
Im Rahmen der amtlichen Überprüfung von Trinkwasser bieten wir Ihnen die Probenahme und Untersuchung Ihrer Proben an. Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR verfügt über die notwendige Akkreditierung und ist gemäß §15 Absatz 4 der TrinkwV bestellte Stelle für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Wir unterstützen Sie bei der Ursachenforschung und Beseitigung mikrobieller Kontaminationen und planen mit Ihnen zusammen Präventivmaßnahmen zur Vermeidung neuer Kontaminationen.
Bei weiteren Fragen oder individuellen Analysewünschen sprechen Sie uns an.
Wir sorgen für Ihre Sicherheit!
Ihr TEAM vom MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER |
|
Gemäß der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts vom April 2006 „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ sollte Wasser in Dentaleinheiten mindestens Trinkwasserqualität besitzen, d.h. die Gesamtkeimzahl von 100 KBE/ml und eine Legionellenanzahl von 1 KBE/ml nicht überschreiten.
Wie einschlägige Literatur zeigt, werden diese Zahlen bei Wasser in Dentaleinheiten oft in hohem Maße überschritten, in manchen Fällen wurden sogar Bakterienkonzentrationen von bis zu mehreren Millionen KBE/ml gefunden.
Neben Bakterien mit geringem Infektionspotential wurden in Dentaleinheiten auch opportunistische Krankheitserreger wie Pseudomonas aeruginosa und Legionella pneumophila gefunden, die eine potenzielle Gefahr sowohl für Patienten und Behandler darstellen können. Auch Keime wie Streptokokken, Lactobacillen u.a., welche regulär in der Mundhöhle vorkommen, wurden im Wasser von Dentaleinheiten nachgewiesen.
Wasser aus Dentaleinheiten kann verschluckt oder als Aerosol eingeatmet werden. Es kann ins Gewebe aufgenommen werden oder in die Blutbahn gelangen. Daher sollte das Wasser von Dentaleinheiten von guter mikrobiologischer Qualität sein und Krankheitserreger nicht in Konzentrationen enthalten, welche eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
Vorsicht vor Biofilm: In Wasser-führenden Systemen kann es vor allem in Zeiten der Stagnation an den Schlauchinnenwänden zur Bildung von Biofilm kommen. Bakterien, welche im Biofilm vorkommen, sind bis zu tausendfach resistenter gegen chemische Desinfektionsmittel als frei schwimmende Bakterien. Zellen in tiefer liegenden Schichten des Verbunds können durch eingesetzte biozide Substanzen nicht effektiv erreicht werden und sich ungehindert weiterhin vermehren. In Folge kann es unter Umständen zu einer massiven Kontamination des Wassers in den Dentaleinheiten kommen, obwohl sauberes Trinkwasser eingespeist wurde.
Bildung von Biofilmen wird durch verschiedene Faktoren begünstigt:
Das Robert-Koch Institut rät es, den Hersteller von Dentaleinheiten vor einer Neuanschaffung zu fragen, inwieweit die im Gerät verarbeiteten Materialien mit Wasserkontakt das Wachstum von Mikroorganismen nicht unterstützen.
Die eingesetzten Materialien und Produkte sollten die Prüfung nach DVGW Arbeitsblatt W 270 „Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich – Prüfung und Bewertung“ bestanden haben.
Konservierungsmittelbelastungstest (KMBT)
Aus Umweltschutzgründen und zur Vermeidung von unerwünschten Nebenwirkungen ist es unter Umständen notwendig, auf aggressive Konservierungsmittel zu verzichten. Umso wichtiger ist es, die eingesetzten Konservierungsmittel auf ihre Wirksamkeit zu testen und gezielt zu dosieren.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen an kosmetische / pharmazeutische Formulierungen oder auch Lack- und Farbzusätze auf ihre antimikrobiellen Eigenschaften zu überprüfen.
Mit der langjährigen Erfahrung unseres Laborteams und dem erfolgreichen Abschluss einiger Forschungsprojekte im Bereich KMBT ist es uns möglich, die Abläufe individuell nach Ihren Vorstellungen aufzubauen.
Dauer des Tests: etwa 30 bis 35 Tage ab Eingang der Proben
Bei individuell anderen Anforderungen ist auch die Verwendung anderer Prüfstämme möglich. Gerne sind wir bereit den Versuchsaufbau zusätzlich anzupassen, sollte dies erforderlich sein.
Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr TEAM vom MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER |
|
Überprüfung von Dentaleinheiten
gemäß RKI-Empfehlungen
Ihnen sind als Zahnarzt die hygienische Sicherheit und die Gesundheit ihrer Patienten und Ihrer Belegschaft wichtig? Gerne helfen Wir Ihnen, als IHR MIKROBIOLOGISCHES ANALYSELABOR, dabei herauszufinden, ob Ihre Dentaleinheiten den Empfehlungen des Robert-Koch Instituts entsprechen.
Gemäß RKI wird empfohlen Dentaleinheiten regelmäßig und mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Als geeignete Parameter werden die Bestimmung der Koloniezahl bei 36°C (§ 15 (1c) TrinkwV) sowie die Bestimmung von Legionellen angegeben.
Bei festgestellten Mängeln wird - nach hygienischen Maßnahmen unter Beratung durch den zuständigen Servicetechniker - die weitere Probenahme empfohlen, um die Wiederherstellung des guten Hygienestandards bestätigen zu können.
Eine Probenahme gemäß RKI-Empfehlungen darf Ihre Arztpraxis selbst durchführen. Selbstverständlich stellt Ihnen unser Labor eine schriftliche Anleitung zur selbstständigen Durchführung der Probenahme zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket:
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr TEAM vom MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER |
. |
In manchen Fällen kann es notwendig sein, die vorliegenden Bakterien, Hefen oder Pilze genauer zu bestimmen. Bei Luftprobenahmen und Emissions-/Immissionsmessungen ist es unter anderem möglich durch die Identifizierung der Mikroorganismen eine detaillierte Gefährdungsanalyse für Ihren Fall zu erstellen.
Unsere Dienstleistungen der Bestimmungen für Sie:
Für die Identifizierung gibt es z.B. folgende Möglichkeiten:
Sollten Identifizierungen – auch in anderem Rahmen - erforderlich sein, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ihr TEAM vom MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER |