Bestimmung von Bakterien, Hefen und Pilzen


In manchen Fällen kann es notwendig sein, die vorliegenden Bakterien, Hefen oder Pilze genauer zu bestimmen. Bei Luftprobenahmen und Emissions-/Immissionsmessungen ist es unter anderem möglich durch die Identifizierung der Mikroorganismen eine detaillierte Gefährdungsanalyse für Ihren Fall zu erstellen.

 

Unsere Dienstleistungen der Bestimmungen für Sie:

  • Molekularbiologische Bestimmung von Bakterien mittels PCR (16S rDNA Sequenzierung)
  • Molekularbiologische Bestimmung von Hefen und Pilzen mittels PCR (ITS, RPB und andere Loci)
  • Morphologisches Differenzierung von Schimmelpilzen in Fremdvergabe mit unserem akkreditierten Partnerlabor
  • Untersuchung auf den gemeinen Hausschwamm in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Mykologen

 

Für die Identifizierung gibt es z.B. folgende Möglichkeiten:

  • Molekularbiologische Bestimmung: Nach zusenden einer Probe werden Isolate erstellt und hieraus die häufigsten Keime mit einer PCR Analyse bestimmt (i.d.R. Bestimmung der 3 häufigsten Kolonieformen).
  • Molekularbiologische Bestimmung: Identifizierung einer uns zugesandten Einzelkolonie auf Medium.
  • Schimmelpilze: direkte oder indirekte Luftproben, Klebefilm-Präparate oder aus Materialproben isolierte Einzelkolonien werden zur Identifizierung an unser Partnerlabor übermittelt.
  • Hausschwamm: Eine Holzprobe wird zur Untersuchung auf Hausschwamm an unseren Kooperationspartner und sachkundigen Pilzexperten verschickt.

 

Sollten Identifizierungen – auch in anderem Rahmen -  erforderlich sein, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

Ihr TEAM vom

MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER

 

weiterführende Information zu Trinkwasseruntersuchungen, mikrobiologische und chemische Anforderungen

Im Sinne TrinkwV (Trinkwasserverordnung) 2001 dürfen im Trinkwasser Krankheitserreger
nach § 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

Die in Anlage 1 Teil II der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte für mikrobiologische Parameter dürfen nicht überschritten werden.

Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte für chemische Parameter nicht überschritten werden. Die laufende Nummer 4 der Anlage 2 Teil II ist ab dem 1. Dezember 2013 anzuwenden

 

Quellen und weiterführende Information:

Trinkwv 2001: http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html

http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/2012-04/aenderung-trinkwv-2001-tritt-in-kraft.html


Weitere Informationen zu Legionellen in Trinkwasser

Für Betreiber von Wasseranlagen gelten strengere Regeln als im Lebensmittelbereich. In Trinkwassersystemen, Luftbefeuchtern von Klimaanlagen sowie in Wasserleitungen können sich Legionellen vermehren, die vor allem für ältere und immungeschwächte Personen eine große Gefahr darstellen. Eine Legionellose verläuft charakteristisch als akute fiebrige Erkrankung der Atemwege, wobei sich ihre Symptomatik bis hin zu einer tödlichen Lungenentzündung entwickeln kann.

Da heutzutage aus Gründen der Energieeinsparung die zur Abtötung von Legionellen notwendigen Temperaturen in vielen Warmwasserleitungen nicht erreicht werden, ist hier eine regelmäßige Kontrolle auf Legionellenbefall notwendig, um eine Gefährdung der Menschen (z.B. beim Duschen) auszuschließen oder frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen abzustellen.

Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella an Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich (Bescheinigung einer Fachfirma nach Anlagenüberprüfung und Gefährdungsanalyse analog zu § 16 Abs. 7 TrinkwV 2001) den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden, z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen.

weiterführende Informationen:

Trinkwasserverordung 2001: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html

Umweltbundeamt: http://www.umweltbundesamt.de/search/content/legionellen?keys=legionellen

 

Biologische Prüfung von Materialien und Oberflächen

 

Möchten Sie Ihre Materialien, Oberflächen oder Wirkstoffe in Ihrer Wechselwirkung mit Mikroorganismen oder in bestimmten mikrobiologischen, biochemischen Laboranwendungen testen?

Antimikrobielle Eigenschaften von Materialien und Oberflächen sollen das Wachstum und die Vermehrung von Mikroorganismen begrenzen  oder verhindern. Dabei werden aktiv (kontaktaktive oder Wirkstoff freisetzende) und passiv wirkende  Materialien nach ihren Wirkmechanismen unterschieden.  Durch chemische oder strukturelle Funktionalisierung besitzen Oberflächen antimikrobielle oder antiadhäsive Eigenschaften.  Für die Prüfung der antimikrobiellen Eigenschaften ist es daher wichtig, für die Wirkungsweise relevante Prüfmethoden auszuwählen, die auch die praktische Anwendung  nicht außer Acht lassen.

Mit Hilfe von mikrobiologischen Oberflächentests lässt sich überprüfen, inwieweit ein Material die Besiedlung mit Mikroorganismen zulässt.  

Bestimmte Bakterien oder bestimmte Laboranwendungen können Materialien angreifen, sie überdurchschnittlich belasten und zu Komplikationen in der Fertigung oder Auslieferung führen. Durch Untersuchung der Materialstabilität können Bakterien nachgewiesen oder eine Materialbelastung dokumentiert werden. Diese Untersuchungen können dazu beitragen, den langfristigen Einsatz industrieller Produkte gewährleisten zu können. Beispielhafte Gebiete sind KfZ, Industrie und Reinigung.

Zur Untersuchung der antimikrobiellen Eigenschaften von Materialien und Oberflächen stehen standardisierte Methoden zur Verfügung.  Darüber hinaus kann das Mikrobiologische Labor den Materialien und den realen, praktischen Verwendungsbedingungen angepasste Testungen durchführen.  Oft soll beispielsweise untersucht werden, ob sich auf Materialien leicht Biofilme bilden können.

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Testungen an:

  • Testung der antimikrobiellen Wirkung von Oberflächen nach ISO 22196 (bzw. JIS Z 2801)
  • Testung der antimikrobiellen Aktivität von immobilisierten antimikrobiellen Agentien unter dynamischen Kontaktbedingungen nach ASTM E 2149
  • Testung der antimikrobiellen Wirkung von Textilien nach ISO 20743 (bzw. JIS L 1902)
  • Bestimmung der Einwirkung von Mikroorganismen auf Kunststoffe nach DIN EN ISO 846
  • Testung der antimikrobiellen Wirkung von Oberflächen und hygienisch relevanten Flächen unter praxisrelevanten Bedingungen, auch mit experimentellen Methoden.
  • Unterschiedliche Abklatsch- und Printverfahren
  • Vergleichende Biofilmquantifizierung mittels Kristallviolett-Färbung
  • Rasterelektronenmikroskopische Untersuchung von Oberflächen und Biofilmen bei einer Partnerfirma
  • Innovative Online-Messung der Biofilmbildung auf Oberflächen mit einem elektrophysikalischen Verfahren

Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR bietet Unternehmen auf dem Gebiet der mikrobiologischen Material- und Oberflächenprüfung und Wirkstofftestung optimale Analyseverfahren. Zugleich werden Prüfverfahren individuell auf das zu prüfende Material und seine zukünftige Verwendung ausgerichtet und auf Wunsch auch individuelle Prüfprozeduren entwickelt. 

 
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sollten Sie eine andere, nicht genannte Testung im Bereich der mikrobiologischen Materialprüfung wünschen, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir freuen uns mit Ihnen zusammen eine individuelle Lösung zu finden.

 

Ihr TEAM vom

MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER