Umweltanalytik

 

Unsere Dienstleistung für Ihre Sicherheit: Das Spektrum der Umweltproben ist sehr vielfältig. Im Bereich der Umweltanalytik bieten wir Ihnen mikrobiologische und mit unseren Partnerlaboren auch chemische Untersuchungen Ihrer Proben an. Als Ihr Dienstleister verfügen wir selbstverständlich über ein gutes Netzwerk aus akkreditierten Partnerlaboren. 

Das Wachstum von Schimmelpilzen oder Bakterien kann zu gesundheitlichen Problemen führen, daher bieten wir Ihnen an, diese an verdächtigen Stellen oder auch in der Luft nachzuweisen und zu quantifizieren. Über eine Identifizierung der Keime sind Aussagen zu deren Gefährdungspotential möglich.

 

Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR bietet Ihnen zum Beispiel folgende Leistungen im Bereich der Umweltanalytik:

 

Schimmelpilze in Innenräumen

  • Gesamtkeimzahl (GKZ) Schimmelpilze (für direkte und indirekte Luftprobenahme)
  • Oberflächentests auf Schimmelpilze (Oberflächen, wie Metallen und Plastik etc.)
  • Klebefilmpräparate für Schimmelpilze
  • Materialproben (z.B. Bausubstanzen wie Holz oder Putz) auf Schimmelpilze
  • Detaillierte Artendifferenzierung von Schimmelpilzen mit gesundheitlicher Bewertung in Zusammenarbeit mit unserem Partnerlabor, und Quantifizierung von Pilzen: Aspergillus fumigatus, Penicillium, Stachybotrys, Hausschwamm etc.
  • Makroskopische Pilzanalyse in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner

 

Schimmelpilze am Arbeitsplatz

  • GKZ Schimmelpilze (für direkte und indirekte Luftprobenahme)
  • Detaillierte Artendifferenzierung von Pilzen mit gesundheitlicher Bewertung in Zusammenarbeit mit unserem Partnerlabor, und Quantifizierung von Pilzen: Aspergillus fumigatus, Penicillium, Stachybotrys, Hausschwamm etc.
  • Emissionsproben

 

Bakterien am Arbeitsplatz

  • GKZ aerobe Bakterien (für direkte und indirekte Luftprobenahme)
  • Abklatschproben auf Bakterien (testen von Oberflächen, wie Metallen und Plastik etc.)
  • Quantifizierung aerober Bakterien (Bacillus, Legionella, Staphylococcus, Salmonella etc.)
  • Quantifizierung anaerober Bakterien (Clostridium, Sulfatreduzierer etc.)
  • Nachweis Legionellen in Prozesswassern
  • Bestimmung von Pseudomonas aeruginosa nach ISO 16266
  • Bakterienidentifizierung mit PCR oder BBL (biochemischen Test): Detaillierte Artendifferenzierung von Bakterien mit gesundheitlicher Bewertung
  • RLT-Anlagen Überprüfung (Luftkeimzahl, mikrobiologische Analyse von Befeuchterwasser)

 

Biochemische Untersuchungen

  • Endotoxin-Bestimmung aus der Luft (am Arbeitsplatz und in Innenräumen)

 

Sonstige Untersuchungen

  • Hausstaub auf Allergene
  • VOC-Analyse
  • Untersuchung von Schlämmen
  • Untersuchung von Wasser (z.B. Oberflächenwasser, Badewasser, Prozesswasser)

 

 Unsere Dienstleistung beinhaltet

  • Ermitteln des Untersuchungsbedarfes und ggf. Probenahme
  • bio-chemische oder mikrobiologische Analysen nach geltenden DIN-Verfahren
  • Bewertung der Analysenergebnisse und Erstellen von Fachberichten

 

Bitte sprechen Sie uns an!

 

Da wir ein breit gefächertes und kundenspezifisch-individuelles Kompetenzspektrum besitzen, lassen sich alle bereits durchgeführten Prüfungen nicht auf dieser Seite zusammenfassen.

 

Sollten Sie eine Prüfung im Bereich mikrobiologischen oder bio-chemischen Umweltanalytik wünschen, finden unsere kompetenten und erfahrenen Fachkräfte auch für Ihre individuelle Fragestellung eine optimale Lösung.

 

Ihr TEAM vom

MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER

 

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Legionellen im Trinkwasser gemäß TrinkwV

 

 

In der novellierten Trinkwasserverordnung von Nov/2011 wird die Untersuchung auf Legionellen auch für gewerbliche, nicht-öffentlich genutzte Gebäude verbindlich und eine Erstuntersuchung des Wassers sollte bis zum 31.12.2013 erfolgt sein.

Daher sind auch Vermieter, Verwalter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in der Pflicht.

Die Probennahme und Legionellenanalyse darf nur durch ein für die Trinkwasseruntersuchung akkreditiertes Labor erfolgen. Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR verfügt über die erforderliche Akkreditierung und ist gemäß §15 Absatz 4 der TrinkwV bestellte Stelle für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Eine Untersuchungspflicht für Legionellen besteht, wenn folgende Gegebenheiten erfüllt sind:

  1. Hausinstallationen, bei denen das Wasser an zentraler Stelle erwärmt wird (keine Durchlauferhitzer).
  2. Großanlage zur Trinkwassererwärmung, d.h. zentraler Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen oder mit mehr als 3 Liter Rohr-Fassungsvermögen zwischen dem Trinkwasser-Erwärmer und der Entnahmestelle.
  3. Wenn sich Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlpool) im Gebäude befinden.

Eigener Wohnraum, der rein privat genutzt wird, ist von der Untersuchungspflicht ausgenommen.

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV:

  • Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich (ohne Beanstandungen ggf. alle 3 Jahre)
  • Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre

 

Im Rahmen der amtlichen Überprüfung von Trinkwasser bieten wir Ihnen die Probenahme und Untersuchung Ihrer Proben an. Gerne planen wir zusammen mit Ihnen die Trinkwasser-Überprüfung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Trinkwasseruntersuchung Ihrer Gebäude.

 

Gerne sind wir Ihr kompetenter Partner im Bereich Trinkwasseruntersuchung.

Kontaktieren Sie uns!

 

Ihr TEAM vom

MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER

 

weitere Informationen

 

 

 

Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung - TrinkwV -

 

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber (kurz UsI), der eine mobile oder ortsfeste Trinkwasser-Installation (bisher Hausinstallation genannt) betreibt, hat diese zu untersuchen, wenn das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit an Verbraucher weitergegeben wird.

Eine Überwachungspflicht von mikrobiologischen und chemischen Parametern von Trinkwasser sieht die Trinkwasserverordnung bei öffentlich genutzten Gebäuden vor.
Eine Ausnahme ist die Untersuchung auf Legionellen. Siehe hierzu den Abschnitt Legionellen im Trinkwasser.

Eine Trinkwasser-Probenahme und deren Analyse darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labore erfolgen. Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR verfügt über die notwendige Akkreditierung und ist gemäß § 15 Absatz 4 der TrinkwV bestellte Stelle für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Die Probenahmeplanung sollte mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.


Unsere Leistungen für Ihre Trinkwasseruntersuchungen:

  • Bestimmung der Gesamtkeimzahl
  • Untersuchung auf Escherichia coli und coliforme Bakterien
  • Untersuchung auf intestinale Enterokokken
  • Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa
  • Legionellenanalytik gemäß ISO, BGBl. und DVGW (siehe Abschnitt Legionellen)
  • Chemische Parameter in Zusammenarbeit mit unserem Partnerlabor

Im Rahmen der amtlichen Überprüfung von Trinkwasser bieten wir Ihnen die Probenahme und Untersuchung Ihrer Proben an. Gerne planen wir zusammen mit Ihnen die Trinkwasser-Überprüfung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Trinkwasseruntersuchung Ihrer Gebäude.

Gerne sind wir Ihr kompetenter Partner im Bereich Trinkwasseruntersuchung.

 

Ihr TEAM vom

MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER

 

 




Dialysewasser-Einheiten

 

Dialysewasser dient zur Herstellung von Dialysierflüssigkeit und von Konzentraten für die Dialyse und muss höchsten Qualitätsstandards genügen.

Die Anforderungen an die Wasseraufbereitungsanlage und die Qualität des Dialysewassers sind in DIN EN ISO 23500 geregelt.

Eine regelmäßige Überprüfung sowohl der chemischen als auch der mikrobiologischen Wasserqualität hinsichtlich der Gesamtkeimzahl und des Endotoxingehaltes des Dialysewassers sind vorgeschrieben und dringend erforderlich.

In Dialysewassersysteme gelangen immer wieder Mikroorganismen, da diese Systeme gegenüber der belasteten Umgebung niemals perfekt abgeschirmt sind. Eine retrograde Verkeimung ist beispielsweise durch Rückspüleffekte aus den Zulaufbereichen oder den Anschlussschläuchen der Dialysegeräte möglich. So werden selbst in filtriertem und gereinigtem Umkehrosmosewasser Mikroorganismen nachgewiesen, und die Gefahr einer Biofilmbildung ist gegeben. Produkte und Bruckstücke der Mikroorganismen, wie beispielsweise die beim Zerfall Gram-negativer Bakterien freigesetzten Endotoxine, können auf diese Weise in das Dialysewasser gelangen. Biofilme an den Leitungswänden werden meist nicht durch hohe Keimzahlen im Dialysewasser begleitet, sondern können mit höheren Endotoxinkonzentrationen und wechselnd hohen Keimzahlen im Wasser einhergehen.

Reinstwasserleitungen müssen zur Vermeidung der Freisetzung mikrobieller Verunreinigungen frei von Biofilmen gehalten werden. Eine Biofilmfreiheit von  Wasserleitungen kann durch regelmäßige, in kurzen Zeitintervallen durchgeführte proaaktive Desinfektionsmaßnahmen oder Hitzeinaktivierungen erreicht werden. So kann eine gute Wasserqualität für Reinst- oder Dialysewasser in Bezug auf Mikroorganismen, Endotoxine und andere Pyrogene eingehalten werden. Eine regelmäßige möglichst häufiger durchgeführte Überprüfung der Wasserqualität auf Gesamtkeimzahl und Endotoxinkonzentration dient der Sicherung der Qualität.

Vorbeugen ist also besser als Sanieren!

Das Mikrobiologische Labor ist Ihr Partner bei der Sicherung der Wasserqualität und bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:
•    Gesamtkeimzahlbestimmung im Oberflächenkulturverfahren
•    Endotoxinbestimmung mittels LAL-Test oder rFC-Test
•    Beratung zur dauerhaften Einhaltung einer guten Wasserqualität und bei Problemen

 

 

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