Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung - TrinkwV -
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber (kurz UsI), der eine mobile oder ortsfeste Trinkwasser-Installation (bisher Hausinstallation genannt) betreibt, hat diese zu untersuchen, wenn das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit an Verbraucher weitergegeben wird.
Eine Überwachungspflicht von mikrobiologischen und chemischen Parametern von Trinkwasser sieht die Trinkwasserverordnung bei öffentlich genutzten Gebäuden vor.
Eine Ausnahme ist die Untersuchung auf Legionellen. Siehe hierzu den Abschnitt Legionellen im Trinkwasser.
Eine Trinkwasser-Probenahme und deren Analyse darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labore erfolgen. Das MIKROBIOLOGISCHE LABOR verfügt über die notwendige Akkreditierung und ist gemäß § 15 Absatz 4 der TrinkwV bestellte Stelle für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Die Probenahmeplanung sollte mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.
Unsere Leistungen für Ihre Trinkwasseruntersuchungen:
- Bestimmung der Gesamtkeimzahl
- Untersuchung auf Escherichia coli und coliforme Bakterien
- Untersuchung auf intestinale Enterokokken
- Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa
- Legionellenanalytik gemäß ISO, BGBl. und DVGW (siehe Abschnitt Legionellen)
- Chemische Parameter in Zusammenarbeit mit unserem Partnerlabor
Im Rahmen der amtlichen Überprüfung von Trinkwasser bieten wir Ihnen die Probenahme und Untersuchung Ihrer Proben an. Gerne planen wir zusammen mit Ihnen die Trinkwasser-Überprüfung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Trinkwasseruntersuchung Ihrer Gebäude.
Gerne sind wir Ihr kompetenter Partner im Bereich Trinkwasseruntersuchung.
Ihr TEAM vom MIKROBIOLOGISCHEN LABOR DR. MICHAEL LOHMEYER |
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